Eine Gebäudeenergieberatung ist die beste Grundlage für eine
energieeffiziente Altbausanierung. Damit der Sanierungseffekt maximiert
und die Investitionen minimiert werden, sollten Sie im Vorfeld einen
Gebäudeenergieberater hinzuziehen. Ich prüfe das komplexe System Ihres
Hauses auf Herz und Nieren und schlage ein optimales Sanierungskonzept
vor.
Warum ist eine Energieberatung so wichtig? Einzelmaßnahmen
ohne Gesamtkonzept verbauen oft den Weg zur optimalen Lösung. So werden
oftmals Fenster ausgetauscht, ohne den Anschluss für eine spätere
Fassadendämmung zu berücksichtigen. Dies bedenken qualifizierte
Energieberater. Sie zeigen auf, welche Sanierungsmaßnahmen an Ihrem Haus
sinnvoll sind und welche Reihenfolge bei der Umsetzung zu beachten ist.
Inhalt einer Energieberatung. Ich
nehme vor Ort bei einer ausführlichen Besichtigung den Ist-Zustand des
Gebäudes und der Anlagentechnik auf. Sie sollten hier bereits Ihr
eigenen Beobachtungen zu Schwachstellen am Gebäude sowie Ihre geplanten
Maßnahmen mitteilen. So erhalten Sie von mir eine individuelle Beratung.
Für die anschließende Berechnung benötige ich die Planunterlagen Ihres
Gebäudes, Verbrauchszahlen von mindestens drei Jahren, sowie das letzte
Protokoll des Schornsteinfegers. Danach werden Maßnahmen oder
Maßnahmenkombinationen entwickelt und auf ihre Energieeffizienz hin
untersucht. Zusätzlich werden die Kosten und die Wirtschaftlichkeit der
Sanierungsmaßnahmen berechnet und die Fördermöglichkeiten aufgezeigt.
Die Ergebnisse der Untersuchung werden in einem schriftlichen Bericht
anschaulich dargestellt. Diesen Bericht erläutere ich Ihnen dann in
einem gemeinsamen Gespräch.
Fordern Sie hier ein Angebot für Ihre Energieberatung an!Ich führe auch
Energieberatungen für Nichtwohngebäude durch und stelle die entsprechenden Energieausweise nach DIN 18599 aus.
Gebäudeenergieberatung nach BAFA
Das BAFA fördert im Rahmen der Richtlinien zur sogenannten Vor Ort Beratung die Energiesparberatung für Wohngebäude durch fachkundige Personen (Energieberater).
Gegenstand der Förderung:
Die Durchführung des Förderprogramms erfolgt nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Enegieverwendung vor Ort für Wohngebäude, deren Baugenehmigung in den alten Bundesländern vor dem 01.01.1984 und in den neuen Bundesländern vor dem 01.01.1989 erteilt wurde. Die Gebäudehülle darf anschließend nicht aufgrund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 % durch Anbau oder Aufstockung verändert worden sein. Mehr als die Hälfte des Gebäudes muss zu Wohnzwecken genutzt werden.
Als Eigentümer, Mieter oder Pächter eines Gebäudes können eine Energieberatung in Anspruch nehmen: Natürliche Personen, rechtlich selbständige Unternehmer der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Wohnungswirtschaft sowie Betriebe des Agrarbereichs, juristische Personen oder sonstige Einrichtungen; letztere sofern sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
Wohnungseigentümer können nur dann eine Beratung in Anspruch nehmen, wenn sich diese auf das ganze Gebäude bezieht und die Eigentümergemeinschaft damit einverstanden ist.
Die förderfähige Beratung erfolgt ausschließlich durch im Rahmen des Förderprogramms antragsberechtigte Energieberater.
Ich bin als Berater unter Nr. 118303 registriert.
Art und Umfang der Zuwendung:
Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses, der an den antragstellenden Berater ausgezahlt wird, gewährt. Der Zuschuss beträgt EUR 300,00 für Einfamilienhäuser sowie EUR 360,00 für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.
Ich führe auch Energieberatungen für Nichtwohngebäude durch und stelle die entsprechenden Energieausweise nach DIN 18599 aus.
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