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Eine Gebäudeenergieberatung ist die beste Grundlage für eine energieeffiziente Altbausanierung. Damit der Sanierungseffekt maximiert und die Investitionen minimiert werden, sollten Sie im Vorfeld einen Gebäudeenergieberater hinzuziehen. Ich prüfe das komplexe System Ihres Hauses auf Herz und Nieren und schlage ein optimales Sanierungskonzept vor.

Warum ist eine Energieberatung so wichtig?
Einzelmaßnahmen ohne Gesamtkonzept verbauen oft den Weg zur optimalen Lösung. So werden oftmals Fenster ausgetauscht, ohne den Anschluss für eine spätere Fassadendämmung zu berücksichtigen. Dies bedenken qualifizierte Energieberater. Sie zeigen auf, welche Sanierungsmaßnahmen an Ihrem Haus sinnvoll sind und welche Reihenfolge bei der Umsetzung zu beachten ist.

Inhalt einer Energieberatung.
Ich nehme vor Ort bei einer ausführlichen Besichtigung den Ist-Zustand des Gebäudes und der Anlagentechnik auf. Sie sollten hier bereits Ihr eigenen Beobachtungen zu Schwachstellen am Gebäude sowie Ihre geplanten Maßnahmen mitteilen. So erhalten Sie von mir eine individuelle Beratung. Für die anschließende Berechnung benötige ich die Planunterlagen Ihres Gebäudes, Verbrauchszahlen von mindestens drei Jahren, sowie das letzte Protokoll des Schornsteinfegers. Danach werden Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen entwickelt und auf ihre Energieeffizienz hin untersucht. Zusätzlich werden die Kosten und die Wirtschaftlichkeit der Sanierungsmaßnahmen berechnet und die Fördermöglichkeiten aufgezeigt. Die Ergebnisse der Untersuchung werden in einem schriftlichen Bericht anschaulich dargestellt. Diesen Bericht erläutere ich Ihnen dann in einem gemeinsamen Gespräch. Fordern Sie hier ein Angebot für Ihre Energieberatung an!

Ich führe auch Energieberatungen für Nichtwohngebäude durch und stelle die entsprechenden Energieausweise nach DIN 18599 aus.

Gebäudeenergieberatung nach BAFA

Das BAFA fördert im Rahmen der Richtlinien zur sogenannten Vor Ort Beratung die Energiesparberatung für Wohngebäude durch fachkundige Personen (Energieberater).

Gegenstand der Förderung:

Die Durchführung des Förderprogramms erfolgt nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Enegieverwendung vor Ort für Wohngebäude, deren Baugenehmigung in den alten Bundesländern vor dem 01.01.1984 und in den neuen Bundesländern vor dem 01.01.1989 erteilt wurde. Die Gebäudehülle darf anschließend nicht aufgrund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 % durch Anbau oder Aufstockung verändert worden sein. Mehr als die Hälfte des Gebäudes muss zu Wohnzwecken genutzt werden.

Als Eigentümer, Mieter oder Pächter eines Gebäudes können eine Energieberatung in Anspruch nehmen: Natürliche Personen, rechtlich selbständige Unternehmer der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Wohnungswirtschaft sowie Betriebe des Agrarbereichs, juristische Personen oder sonstige Einrichtungen; letztere sofern sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.

Wohnungseigentümer können nur dann eine Beratung in Anspruch nehmen, wenn sich diese auf das ganze Gebäude bezieht und die Eigentümergemeinschaft damit einverstanden ist.

Die förderfähige Beratung erfolgt ausschließlich durch im Rahmen des Förderprogramms antragsberechtigte Energieberater.

Ich bin als Berater unter Nr. 118303 registriert.

Art und Umfang der Zuwendung:

Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses, der an den antragstellenden Berater ausgezahlt wird, gewährt. Der Zuschuss beträgt EUR 300,00 für Einfamilienhäuser sowie EUR 360,00 für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.

Ich führe auch Energieberatungen für Nichtwohngebäude durch und stelle die entsprechenden Energieausweise nach DIN 18599 aus.

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energie effizienz menz  |  energie-effizienz-menz(at)email.de